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   VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90   

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VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90 (https://dejure.org/1990,1958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.09.1990 - 14 S 1252/90 (https://dejure.org/1990,1958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. September 1990 - 14 S 1252/90 (https://dejure.org/1990,1958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur satzungsgemäßen Einführung einer generellen Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte Sachverständige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersbegrenzung für öffentlich bestellte Sachverständige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Altersgrenze für Sachverständige? (IBR 1991, 405)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 192
  • NVwZ-RR 1991, 193
  • VBlBW 1991, 107
  • GewArch 1991, 32
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1988 - 6 A 9/88

    Bekanntmachung; Satzung; Landesrecht; IHK

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Die Einführung der Altersgrenze soll das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit der Einrichtung des öffentlich bestellten Sachverständigen erhalten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.10.1988, GewArch 1989, 20).

    Als Übergangsregelung für die Umstellung auf die neue Rechtslage kann § 24 Abs. 2 SVO, der die Möglichkeit einer befristeten Verlängerung eröffnet, für ausreichend angesehen werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.10.1988, aaO).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Denn grundsätzlich können auch Satzungen den Gesetzesvorbehalt erfüllen, sofern wesentliche, das Grundrecht stark beeinträchtigende Entscheidungen vom Gesetzgeber selbst getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 09.05.1972, BVerfGE 33, 125).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Aber auch materiell ist die Festsetzung der Altersgrenze mit Art. 12 GG vereinbar, denn sie ist durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sowie zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich; die dadurch bewirkte Beschränkung der Berufsausübung ist den Betroffenen auch zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14.07.1987, BVerfGE 76, 196 ff.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Auch unter dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes besteht entgegen der Ansicht der Antragsteller kein Anlaß für eine einstweilige Anordnung, wenn einer in der Hauptsache erhobenen Klage keine Erfolgsaussichten zukommt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, NJW 1989, 827 f.).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Denn in all diesen Entscheidungen beendet das Erreichen der Altersgrenze eine umfassende Berufstätigkeit wie die der Hebamme oder des Bezirksschornsteinfegers (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16.06.1959, BVerfGE 9, 339 ff.; Urteil vom 30.04.1952, BVerfGE 1, 264 ff.).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Diese stellt die Zuerkennung einer besonderen Qualifizierung dar, die der Aussage des beeidigten Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.1957, GewArch 1956, 57, 78; Beschluß vom 03.02.1986, GewArch 1986, 127; Urteil vom 26.06.1990 -- 1 C 10.88 --).
  • BVerwG, 03.02.1986 - 1 B 4.86

    Bedürfnisprüfung bei öffentlicher Bestellung eines Sachverständigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Diese stellt die Zuerkennung einer besonderen Qualifizierung dar, die der Aussage des beeidigten Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.1957, GewArch 1956, 57, 78; Beschluß vom 03.02.1986, GewArch 1986, 127; Urteil vom 26.06.1990 -- 1 C 10.88 --).
  • VerfGH Bayern, 12.05.1989 - 6-VII-87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
    Nach einhelliger Rechtsprechung schließt die Ermächtigung zum Erlaß von Vorschriften über die Voraussetzungen der Bestellung als notwendiges Korrelat auch die Berechtigung ein, die Beendigung der Bestellung, so z.B. durch Festsetzung einer Altersgrenze, zu regeln (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 12.05.1989, GewArch 1989, 236; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.07.1989, GewArch 1990, 52).
  • VG Freiburg, 20.08.2001 - 7 K 1673/00

    Höchstaltersgrenze für Sachverständige

    Auch wenn damals - anders als in der derzeit geltenden Fassung des § 36 Abs. 3 GewO - das Recht zur Regelung altersmäßiger Anforderungen nicht ausdrücklich genannt wurde, eröffnete § 36 Abs. 3 GewO schon in der damaligen Fassung das Recht, in der Satzung eine Beendigung der Bestellung durch Festsetzung einer Altersgrenze zu regeln (vgl BVerfG, Beschl.v. 16.12.1990, GewArch 1991, 103 unter Hinweis auf das Gesetzgebungsverfahren; VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.09.1990, GewArch 1991, 32 m.w.N.).

    Da es sich bei der öffentlichen Bestellung nicht um ein eigenes Berufsbild handelt - der Kläger kann den Beruf eines Sachverständigen für Personenversicherungen auch nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung weiter ausüben - kommt die Bestimmung einer Altersgrenze im vorliegenden Fall einer Berufsausübungsregelung gleich und ist an deren Zulässigkeitsvoraussetzungen zu messen (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.09.1990, a.a.O.).

    Hierzu hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschl.v. 18.09.1990, a.a.O.) ausgeführt, die intellektuelle Leistungsfähigkeit lasse in der Regel mit zunehmendem Alter nur unmerklich nach, wobei das Ausmaß des Nachlassens im Allgemeinen erst dadurch erkennbar werde, dass es zu Fehlleistungen komme, die im Interesse derjenigen, die auf die Einrichtung des öffentlich bestellten Sachverständigen vertrauen, gerade vermieden werden solle.

    Es bestehen insbesondere keine Anhaltspunkte dafür, dass das auf Grund langjähriger Tätigkeit erworbene fachliche Ansehen und das damit verbundene Vertrauen eines Sachverständigen allein wegen Erlöschens der öffentlichen Bestellung infolge Erreichens der Altersgrenze verloren gehen könnten (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.09.1990, a.a.O.; ferner BVerfG, Beschl.v. 16.12.1990, a.a.O.).

    Dies gilt um so mehr, als die öffentliche Bestellung und Vereidigung schon im Jahr 1992 ausdrücklich auf Widerruf erfolgt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 18.09.1990, a.a.O.).

    Streitwertbeschluss: Der Streitwert für das Verfahren wird gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG auf 20.000.- DM festgesetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl.v. 18.09.1990, - 14 S 1252/90 -).

  • VG München, 21.10.2008 - M 16 K 08.644

    Altersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

    Die Zuerkennung stellt eine besondere Qualifizierung dar, die der Aussage des beeidigten Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht (VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32).

    Das Gericht teilt für die vorgenommene Skizzierung dieses Berufsfeldes deshalb die hierzu getroffenen Erwägungen der Rechtsprechung, etwa des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1957 (BVerwGE 5, 95) und vom 25. März 1992 (BayVBl 1992, 493), des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 12. Mai 1989 (GewArch 1989, 236), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 1991 (GewArch 1991, 107), des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. September 1990 (GewArch 1991, 32) und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 4. Juli 1989 (GewArch 1990, 52).

    Dabei genügt § 36 Abs. 3 GewO i.V.m. § 106 Abs. 1 Nr. 12 und § 91 Abs. 1 Nr. 8 Handwerksordnung -HwO- auch den an eine solche gesetzliche Ermächtigung zu stellenden Anforderungen (VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32).

    Die intellektuelle Leistungsfähigkeit lässt in der Regel mit zunehmenden Alter nur unmerklich nach, wobei das Ausmaß des Nachlassens im allgemeinen erst dadurch erkennbar wird, dass es zu Fehlleistungen kommt, die im Interesse derjenigen, die auf die Einrichtung des öffentlich bestellten Sachverständigen vertrauen, gerade vermieden werden sollen (VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32).

    Mit dem VGH Baden-Württemberg (vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32) ist davon auszugehen, dass sich die Festlegung einer Altersgrenze aufgrund allgemeiner Erfahrungen über altersbedingtes Nachlassen der Leistungsfähigkeit lediglich am Durchschnitt orientieren kann und in keinem Einzelfall das Urteil einschließt, der von der Regelung betroffene Sachverständige erfülle persönlich nicht mehr die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung.

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413

    Verlängerung einer Sachverständigenbestellung über die Altersgrenze hinaus

    Damit soll erreicht werden, die mit der Bestellung zum vereidigten Sachverständigen verbundene besondere Qualifikation denjenigen vorzubehalten, die körperlich und geistig in der Lage sind, den aus dieser Qualifikation resultierenden Anforderungen zu genügen und dem mit ihr verbundenen Vertrauen der Öffentlichkeit in die besondere Qualität des Sachverständigen und seiner Gutachten gerecht zu werden (vgl. VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32/33).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass der Abbau des individuellen geistigen Leistungsvermögens mit zunehmendem Alter in der Regel zunächst nur unmerklich erfolgt und in seinem Ausmaß oftmals erst dadurch erkennbar wird, dass hierdurch bedingte Fehlleistungen auftreten (vgl. VGH BW vom 18.9.1990 GewArch 1991, 32; OVG NW vom 7.7.1989 GewArch 1990, 52).

  • VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565

    Altersgrenze für öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Das Gericht teilt für die vorgenommene Skizzierung dieses Berufsfeldes die hierzu getroffenen Erwägungen der Rechtsprechung, etwa BVerwG vom 29.5.1957, BVerwGE 5, 95 und vom 25.3.1992, BayVBl 1992, 493; des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vom 12.5.1989, GewA 89, 236), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 6.12.1991, GewA 1991, 107), des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vom 18.9.1990, GewA 1991, 32) und des OVG Münster (vom 7.7.1989, GewA 90, 52).

    Der grundsätzlich zulässige Eingriff in das Recht auf Berufsausübungsfreiheit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist durch § 36 Abs. 3 Nr. 1 GewO und Art. 7 AGIHKG formellgesetzlich ausreichend und hinreichend bestimmt bezeichnet und legitimiert (vgl. etwa VGH Mannheim vom 18.9.1990, a.a.O., und VG München vom 20.4.1998, Az.: M 16 E 98.1000).

  • VG Braunschweig, 28.04.2006 - 2 B 176/06

    Alter; Altersgrenze; Berufsfreiheit; Flugmedizin; flugmedizinischer

    Die intellektuelle Leistungsfähigkeit lässt in der Regel mit zunehmenden Alter nur unmerklich nach, wobei das Ausmaß des Nachlassens im Allgemeinen erst dadurch erkennbar wird, dass es zu Fehlleistungen kommt, die im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs vermieden werden sollen (vgl. zur Einführung einer Altersgrenze für Sachverständige VGH Mannheim, Beschl. v. 18.09.1990 - 14 S 1252/90 -, NVwZ-RR 1991, 192).

    Sie steht im Einklang mit den langjährig gewonnenen Erfahrungen, wonach der Durchschnitt der Berufstätigen gerade im siebten Lebensjahrzehnt eine Abnahme der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit erfährt (VGH Mannheim, Beschl. v. 18.09.1990, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2006 - 12 ME 275/06

    Antrag auf Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger für die Erteilung

    Der Senat tritt insoweit der - wenn auch nicht vor dem Hintergrund des (gemeinschaftsrechtlichen) Diskriminierungsverbotes, sondern dem des Art. 12 Abs. 1 GG angestellten - Erwägung des Verwaltungsgerichts bei, dass die Tauglichkeit des Luftfahrtpersonals eine wesentliche Grundlage für die Sicherheit des Luftverkehrs darstellt und deshalb die erforderlichen Tauglichkeitsüberprüfungen in zuverlässiger und fehlerfreier Weise erfolgen müssen, wobei Gefährdungen, die nach der Lebenserfahrung von älteren, nicht mehr voll leistungsfähigen flugmedizinischen Sachverständigen ausgehen können, vermieden werden müssen, was in zulässiger Weise durch die generalisierende und typisierende Bestimmung einer Altersgrenze von 68 Jahren sichergestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne zur materiellen Rechtfertigung von beruflichen Altersgrenzen allgemein: BVerfG, Beschluss vom 4.5.1983 - 1 BvR 46, 47/80 -, BVerfGE 64, 72, 82 ff; Beschluss vom 31.3.1998 - 1 BvR 2167/93 u. 2198/93 -, NJW 1998, 1776 ff; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.9.1990 - 14 S 1252/90 -, NVwZ-RR 1991, 192 ff; Hess. LSG, Urteil vom 15.3.2006 a.a.0.).
  • VG Arnsberg, 14.02.2007 - 7 L 25/07

    Altersgrenze von 68 Jahren für Ärzte als flugmedizinische Sachverständige

    OVG, Beschluss vom 9. November 2006 - 12 ME 194/06 -, a.a.O.; zu beruflichen Altersgrenzen allgemein: BVerfG, Beschluss vom 31. März 1998 - 1 BvR 2167/93 u. 2198/93 -, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18. September 1990 - 14 S 1252/90 -, NVwZ-RR 1991, 192 f.; Hess. LSG, Urteil vom 15. März 2006 - L 4 KA 32/05 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 6 S 888/90

    Versagung der Eingliederungshilfe in das Arbeitsleben

    Schließlich gibt es auch für anerkannte Sachverständige häufig Altersgrenzen (vgl. z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 2 der bad.-württ. Bausachverständigenverordnung vom 15.07.1986, GBl. S. 305 und Beschluß des erk. Gerichtshofs v. 18.09.1990 -- 14 S 1252/90 --, VBlBW 1991, 107, zur Sachverständigenordnung einer IHK, jeweils hinsichtlich einer Altersgrenze von 68 Jahren).
  • VG Mainz, 21.03.2007 - 6 L 149/07

    Trotz Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz: Öffentlich bestellter Sachverständiger

    Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger stellt lediglich eine Zusatzqualifikation dar, die der Aussage des beeidigten Sachverständigen einen erhöhten Wert verleiht (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 18. September 1990 - 14 S 1252/90 -, GewArch 1991, 32).
  • VG Braunschweig, 14.05.2003 - 2 A 344/02

    Alter; Altersgrenze; Anerkennung; Berufsausübung; Einführung; Ermessen; Gesetz;

    Eine darüber hinausgehende Verlängerung wurde unter Hinweis auf eine entgegenstehende gerichtliche Entscheidung abgelehnt (VGH Baden-Württemberg v. 18.09.1990 - 14 S 1252/90 -, NVwZ-RR 193 ff.).
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